Beitrag vom: 13. Januar 2025

CPSC genehmigt elektronische Einreichung von Zertifikatsinformationen

Laut der Pressemitteilung der CPSC „werden gemäß der neuen Regelung die Anforderungen, die die meisten importierten und im Inland hergestellten Verbraucherprodukte betreffen, 18 Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt (Federal Register) wirksam. Für Verbraucherprodukte, die in eine „Foreign rade Zone“ (FTZ) importiert und anschließend zum Verbrauch oder zur Lagerung eingeführt werden, gilt ein Datum des Inkrafttretens von 24 Monaten.“

Die CPSC nimmt derzeit Registrierungsanträge von Importeuren entgegen, die an der freiwilligen Phase der elektronischen Einreichung teilnehmen und sich auf die vollständige Implementierung vorbereiten möchten. Wenden Sie sich bitte an das eFiling-Supportteam unter eFilingSupport@cpsc.gov, um auf die Warteliste gesetzt zu werden. Importeure und Handelspartner können auch www.CPSC.gov/eFiling besuchen, um sich eFiling-Lernmaterialien und zusätzliche Informationen anzusehen.

Ihr Ansprechpartner beim DVSI: Stefan Ackenheil (T: 0911/477112-55; E: ackenheil@dvsi.de).