Beitrag vom: 15. September 2025

Deutsches Batterierecht an EU-Vorgaben angepasst

Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hatte eine Beschlussempfehlung abgegeben, den die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen jetzt in 2./3. Lesung in geänderter Fassung angenommen haben. Ziel der neuen Verordnung ist ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Produktion von Batterien sowie die Entsorgung von Altbatterien. Hierfür würden Regelungen bezüglich der Beschränkung von gefährlichen Stoffen, des Designs, der Kennzeichnung, der Konformität und der Sorgfalts­pflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien festgelegt. Zu den Neuerungen zählen die Pflichten zur Einrichtung von kollektiven Sammelsystemen für alle Kategorien von Batterien. Darüber hinaus können Verbraucher künftig Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen zurückgeben. Die Batterieverordnung der EU sieht eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien auf 73 Prozent bis Ende 2030 vor.

Hier gibt es mehr Informationen.