Beitrag vom: 29. Januar 2024

Digitale Kennzeichnung: Rat und Parlament erzielen Einigung zur Kennzeichnung von Düngemitteln

Der Rat und das Europäische Parlament haben in der vergangenen Woche eine vorläufige Einigung über die Verordnung zur digitalen Kennzeichnung von Düngemitteln erzielt. Dieser Vorschlag zur Änderung der derzeit geltenden Rechtsvorschriften zielt darauf ab, die Möglichkeit einer digitalen Kennzeichnung von EU-Düngemitteln einzuführen und die Lesbarkeit der Etiketten zu verbessern, sodass die Verwendung von Düngemitteln effizienter wird. Darüber hinaus soll sie Kennzeichnungs­pflichten für Lieferanten vereinfachen sowie die Kosten für die Branche zu senken.

Die Einigung soll dazu beigetragen, dass die digitale Kennzeichnung eine breitere Verwendung findet, damit die Kosten, der Verwaltungsaufwand und der ökologische Fußabdruck der Hersteller geringer ausfallen. Gleichzeitig will die Übereinkunft sicherstellen, dass Verbrauchern – einschließlich schutzbedürftiger Gruppen oder Menschen mit begrenzten digitalen Kompetenzen–, alle benötigten Informationen auch physisch vorliegen. Die neue Kennzeichnung ermöglicht die Verwendung digitaler Etiketten für Produkte, die ohne Verpackung (Massengut) verkauft werden, sofern die Etiketten­informationen in der Verkaufsstelle an einer gut sichtbaren Stelle auch physisch ausgehängt bzw. einsehbar sind.

Das Übereinkommen, das der Rat und das Europäische Parlament erzielt haben und der EU-Strategie folgt, immer mehr digitale Produktpässe einzuführen, muss noch von beiden Seiten gebilligt und förmlich angenommen werden. Im Vorschlag der Europäischen Kommission für die neue Spielzeugverordnung ist ebenfalls die Absicht formuliert, die bisherige EG-Konformitätserklärung durch einen digitalen Produktpass zu ersetzen. In seinem Positionspapier zum Vorschlag der neuen Spielzeugverordnung weist der DVSI darauf hin, dass dieser realistisch und umsetzbar sein muss. In der EU wird die digitale Kennzeichnung bereits für einige chemikalienhaltige Produkte wie Batterien verwendet – für andere Produkte wie Wasch- und Reinigungsmittel, Kosmetika und Chemikalien werden Vorschriften für eine digitale Kennzeichnung zurzeit geprüft.