Beitrag vom: 13. November 2023
DVSI/BAFA-Videokonferenz verschoben
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle legte im August eine Handreichung zur Risikoanalyse vor, die aufzeigen soll, wie verpflichtete Unternehmen und ihre Zulieferer zusammenarbeiten können. In der Zusammenfassung heißt es ausdrücklich: „Eine Übertragung von Pflichten aus dem LkSG an Zulieferer ist nicht zulässig.“ Und weiter: „Zu weitgehend wären auch Forderungen nach einer schriftlichen Zusicherung des Zulieferers, dass sämtliche einschlägige menschenrechts- und umweltbezogenen Bestimmungen und Maßnahmen in der Lieferkette eingehalten werden.“ Das kam einem kleinen Paukenschlag gleich. Allerdings ließ das BAFA auch keinen Zweifel daran, dass Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, also unmittelbare Zulieferer, bei denen sie ein Risiko vermuten, in eine konkrete Risikoanalyse einbezogen werden müssen. Was nun? Laut der im LkSG verankerten Prinzipien der „Angemessenheit“ und „Wirksamkeit“ sind zur Erfüllung des LkSG verpflichtete Unternehmen nach wie vor gefordert, bei ihren Partnern „risikobasiert“ vorzugehen. Was ist also Sache?
Die dem DVSI von Mitgliedsunternehmen in den letzten Monaten geschilderten und anonymisiert weitergeleiten Herausforderungen nahm das BAFA auf, um sie in die internen Beratungen einfließen zu lassen. Was ändert sich damit? Dem DVSI war es gelungen, das BAFA für einen gemeinsamen Austausch zu gewinnen. Ursprünglich sollte am 16.11.2023 eine gemeinsame Videokonferenz etwas mehr Licht ins Dunkel bringen. Der DVSI hatte dazu in der Mitgliederinformation 66/2023 berichtet. Leider muss die Videokonferenz auf Dezember oder Januar verschoben werden. Mehr dazu in Kürze.

