Beitrag vom: 15. Juli 2026
DVSI kritisiert fehlende Differenzierung beim Katalogentwurf VerpackDG
Im Konsultationsverfahren zum „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ ab Geltung des VerpackDG (Katalog VerpackDG) lief am vergangenen Freitag (10. Juli) die Frist zur Einreichung für Stellungnahmen zum Katalogentwurf ab. Der DVSI hatte über die Möglichkeit berichtet. Vor der Veröffentlichung des Katalogs im Sommer 2026 hatten die beteiligten Kreise die Möglichkeit, der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) Anmerkungen zum Entwurf mitzuteilen. Die Eingaben werden laut ZSVR mit den zuständigen Behörden abgestimmt und bewertet.
Auch der DVSI, der seit 2019 in einem konstruktiven und regelmäßigen Austausch mit der ZSVR steht, reichte eine Stellungnahme ein, die auf wesentliche Aspekte hinweist, die aus Sicht der Spielwarenbranche im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt wurden:
- Fehlende Differenzierung der Spielwarenbranche
- Verpackungen als integraler Bestandteil des Produkts
- Maßgebliches Kriterium: Entsorgung nach Gebrauch
- Auslegung der Verpackungsdefinition nach der PPWR
- Widerspruch zu vergleichbaren Produktgruppen
- Gefahr einer verzerrten Darstellung der Rechtslage
Der DVSI steht der ZSVR weiter für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung; der Verband begrüßt eine sachliche Diskussion unter Einbeziehung der praktischen Erfahrungen der Spielwarenbranche. Ebenso zeigt sich der DVSI offen für eine vertiefte Analyse unter Beteiligung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), auf deren Expertise die ZSVR bereits bei der Marktanalyse zurückgegriffen hat. Bei der GVM dürften ausgewertete Datenerhebungen vorliegen, auch zur Produktgruppe Spiel. Als Interessenvertreter der betroffenen Hersteller hat der DVSI die ZSVR auch um Auskunft zur Gesamtmarktbetrachtung dieser Produktgruppe gebeten, um diese Auswertung prüfen zu können. Gleichzeitig machte der DVSI deutlich, dass die Spielwarenbranche nicht bereit ist, die Einstufung von Produktbestandteilen als systembeteiligungspflichtige Verpackungen zu akzeptieren, soweit hierfür keine ausreichende rechtliche Grundlage besteht.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI: GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)

