Beitrag vom: 7. Januar 2025

ECHA ruft zur Mitarbeit bei der Mikroplastikverordnung auf

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bittet in einer Konsultation um Beiträge zum Vorschlag für die Meldepflichten geschätzter Emissionen synthetischer Polymermikropartikel (SPMs), wie sie in den Absätzen 11 und 12 der Mikroplastikverordnung EU 2023/2055 dargelegt sind. Die Konsultation zu synthetischen Polymermikropartikeln, gemeinhin als „Mikroplastik“ bezeichnet, wurde am 18.12.2024 gestartet. Sie endet am 20. Januar 2025. Eintrag 78 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung, eingeführt durch die Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission vom 25. September 2023, legt Meldepflichten für bestimmte Verwendungen synthetischer Polymermikropartikel (SPMs) fest, für die eine Ausnahme gilt. Die Berichtspflichten betreffen die geschätzten jährlichen Emissionen von SPM in die Umwelt und gelten für Hersteller, industrielle nachgeschaltete Anwender und Liefer­anten, die SPM zum ersten Mal für Verbraucher und gewerbliche Anwendungen auf den Markt bringen. Die Informationen werden jährlich an die ECHA übermittelt.

Die Konsultation ist auf der ECHA-Website veröffentlicht: Current calls for comments and evidence – ECHA

Link zu Umfrage: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/rest_microplastics_implementation_cfe2

Ihre Ansprechpartner beim DVSI:

Alexander Breunig (T: 0911/477112-44; breunig@dvsi.de).

Stefan Ackenheil (T: 0911/477112-55; ackenheil@dvsi.de).