
Beitrag vom: 15. April 2025
Einigung über neue EU-Spielzeugverordnung
Am Donnerstagabend der vergangenen Woche einigten sich Europäisches Parlament, Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten über neue Vorschriften für Spielzeugsicherheit. Der DVSI berichtete. Die federführende Verhandlungsführerin des Parlaments, Marion Walsmann, betonte, dass damit ein Gleichgewicht zwischen der Sicherheit der Kinder und der Belastung der Unternehmen gefunden worden sei. Der Gesetzestext liegt noch nicht vor, aber darauf kann sich die Branche einstellen:
- Strengere Anforderungen an Chemikalien, einschließlich Verboten für endokrine Disruptoren, Inhalationsallergene, einige Hautallergene, PFAS und 10-Bisphenole, mit einschlägigen Ausnahmen, z. B. für nicht zugängliche Elektronik und unvermeidbare Spuren. Vorschläge zu Chemikalien, die zahlreiche sichere Spielwaren, verbieten würden, haben es nicht in den endgültigen Text geschafft.
- Eine Übergangsfrist von 54 Monaten. Der DVSI hatte berichtet.
- Gute Nachrichten für den Handel: Der Verordnungstext wird wohl keine Frist für den Abverkauf enthalten. Der Passus war zumindest vor den finalen Verhandlungen in der letzten Woche schon gestrichen und daher unstrittig.
- Vorschläge, Anforderungen an die psychische Gesundheit auf alle Spielwaren anzuwenden, ohne dass es objektive Kriterien gibt, wurden aus dem Text entfernt. Stattdessen müssen solche Überlegungen für digital vernetztes Spielzeug im Einklang mit den kürzlich verabschiedeten horizontalen Vorschriften für KI und Cybersicherheit bewertet werden.
- Die Anforderungen an die Geräuschentwicklung wurden nicht auf eine unnötig breite Palette von Spielwaren ausgeweitet. Nur noch Spielwaren, die ein mechanisch reproduzierbares Geräusch von sich geben – aufgrund eines Mechanismus, der von einem Kind aktiviert wird – fallen nun in den Anwendungsbereich.
- Für alle Spielwaren ist ein Digitaler Produktpass erforderlich. Die Kommission hat eine Frist von 18 Monaten gesetzt, um dessen Details festzulegen und hat bereits eine öffentliche Konsultation zum Digitalen Produktpass eingeleitet. Ziel ist es, die Ansichten der Interessengruppen darüber einzuholen, wie Daten von Dienstleistern gespeichert und verwaltet werden sollten und ob ein Zertifizierungssystem für solche Dienstleister erforderlich ist. Die Konsultation läuft bis zum 1. Juli 2025.
Hier finden Sie die offizielle Pressemittelung der Europäische Kommission.
Auch das in den Verhandlungen involvierte und für die Umsetzung der Spielzeugverordnung in Deutschland zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) äußerte sich bereits. Die Berliner können Sie hier lesen.