Beitrag vom: 22. September 2025
Entwurf zur Modernisierung des deutschen Produkthaftungsrechts liegt vor
Das deutsche Produkthaftungsrecht wird mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG zum ersten Mal seit 1989 umfassend reformieren. Das neue Produkthaftungsrecht hat das Ziel, zum Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Geschädigte sicherzustellen. Die Regeln werden erheblich ausgeweitet. Vor allem vier Aspekte sind hervorzuheben. So wird zukünftig auch Software (z.B. auch KI) unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung oder Nutzung in die Produkthaftung einbezogen. Zur Anpassung an die Kreislaufwirtschaft enthält das neue Produkthaftungsrecht Regelungen zu Produkten, die nach ihrem Inverkehrbringen wesentlich verändert werden. Das betrifft vor allem „Upcycling“-Produkte, die so umgestaltet wurden, dass sie haftungsrechtlich als neue Produkte zu bewerten sind. In diesem Fall gilt derjenige als Hersteller, der die wesentliche Veränderung vorgenommen hat. Sitzt der Hersteller eines Produkts außerhalb der EU, können unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Akteure wie Importeure, Beauftragte des Herstellers, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten sowie bestimmte Anbieter von Online-Plattformen haften. Darüber hinaus enthält das neue Produkthaftungsrecht Regelungen über die Offenlegung von Beweismitteln und zur Beweislast, die Klägerinnen und Klägern die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erleichtern sollen.
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