Beitrag vom: 12. Oktober 2026

EPR: ENVI will Regeln für kleinere Unternehmen aussetzen

Die Europäische Kommission hatte eine vollständige Aussetzung der Verpflichtung für Hersteller, einen Bevollmächtigten für erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in jedem Mitgliedstaat zu bestellen, bis 2035 vorgeschlagen. Der Um­weltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) wollte der Kommission nicht folgen. Er verabschiedete eine Aus­setzung für EU-basierte Kleinst- und Kleinunternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von unter € 10 Millionen oder eine jährliche Bilanzsumme von weniger als € 10 Millionen haben. Die Regeln betreffen Hersteller von Batterien, Verpackungen, Textilien, Schuhe, Elektronik und Einwegkunst­stoffe. Unternehmen außerhalb der EU müssten weiterhin Vertreter benennen. Eine Auslaufklausel würde die Aussetzung mit Inkrafttreten des kommenden Circular Economy Act (CEA) beenden. Der CEA könnte auch Maßnahmen zur Unterstützung größerer Unternehmen enthalten. Der Text ist noch nicht endgültig. Er muss in der Plenarsitzung, voraussichtlich in KW 43/2026, bestätigt werden, bevor die Verhandlungen mit dem Europäischen Rat beginnen können, der außerdem Soforthilfen für Kleinstunternehmen erwägt.

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