Beitrag vom: 8. Dezember 2025

Erste Organisationen für Herstellerverantwortung nach BattDG zugelassen

Die Zulassung der OfHs ist ein wichtiger Schritt für die Hersteller von Batterien. Sie müssen bis spätestens 15. Januar 2026 ihre Batteriemengen bei einer OfH beteiligen. Tun sie dies nicht, verlieren auch bereits registrierte Hersteller ihre Registrierungen und unterliegen damit wieder einem Vertriebsverbot in Deutschland. Für Her­steller, deren „Wunsch-OfH“ eventuell kurz vor der Zulassung steht, bietet ear die Möglichkeit, den Prozess zu beschleunigen. So können die erforderlichen Schritte schon vor der Zulassung der OfH vorgenommen werden.

Alle Unternehmen, die einen Antrag auf Zulassung einer OfH gestellt haben, erhalten von der ear vor der Zu­lassung ihre sogenannte OfH-PIN. Diese kann vorab an Kunden weitergegeben werden, zu denen eventuell be­reits eine vertragliche Beziehung besteht. Diese Kunden bzw. ihre Dienstleister können sich damit im ear-Por­tal bereits einer OfH zuordnen und ihre Beteiligungsmengen eintragen. Dies ist vor allem eine wichtige Option für die Dienstleister der Hersteller, darunter auch der DVSI, die teilweise viele Unternehmensdaten einpflegen müssen. Sobald die „Wunsch-OfH“ zugelassen ist, ist die Registrierung des Herstellers unmittelbar sichergestellt.

In Bezug auf die gesetzliche Frist vom 15. Januar 2026 soll es den Herstellern und ihren Dienstleistern so möglich sein, viele der erforderlichen Schritte noch vor den anstehenden Weihnachtstagen zu erledigen.

Der DVSI wird sich bei den betreuten Unternehmen melden, um sicherzustellen, dass alles fristgemäß erledigt wird.

Hier geht es zum öffentlichen Verzeichnis zugelassener OfHs.

Ihr Ansprechpartner beim DVSI:GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)