
Beitrag vom: 18. Juni 2025
EU arbeitet am Rechtsakt für unverkaufte Produkte
Die neue, im Juli 2024 in Kraft getretene EU-Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 will den gesamten Lebenszyklus eines Produktes abdecken, die Kreislaufwirtschaft stärken und die Produktlebensdauer verlängern. Die Verordnung erstreckt sich nahezu auf alle Arten von Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte stellt dabei aus Sicht der Kommission ein weiteres Umweltproblem in der gesamten EU dar, das aufgrund des rasanten Anstiegs des Online-Handels massiv an Bedeutung gewonnen hat. Dem will Brüssel einen Riegel vorschieben – und verlangt von Unternehmen Transparenzpflicht darüber, in welchem Umfang solche Produkte in der Praxis vernichtet werden. Um die Ökodesign-Verordnung jetzt durch einen Rechtsakt zu ergänzen, bittet Brüssel um Feedback von Unternehmen auf den jetzt vorliegenden Entwurf. Hier geht es zum Entwurf.