Beitrag vom: 7. Januar 2025

EU erlässt BPA-Verbot in Lebensmittelkontaktmaterialien

BPA ist eine chemische Substanz, die bei der Herstellung bestimmter Kunststoffe und Harze verwendet wird. Das Verbot bedeutet, dass BPA nicht in Produkten erlaubt ist, die mit Lebensmitteln oder Ge­tränken in Berührung kommen, wie z. B. die Beschichtung von Metalldosen, wiederverwendbaren Plastikgetränkeflaschen, Wasserspendern und anderen Küchengeräten. Das Verbot, siehe Gesetzes­entwurf, folgt auf ein positives Votum der EU-Mitgliedstaaten sowie einem Prüfungszeitraum durch den Rat und das Europäische Parlament. Die Entscheidung trägt der jüngsten wissenschaftlichen Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Rechnung. Die EFSA kam ins­besondere zu dem Schluss, dass BPA potenziell schädliche Auswirkungen auf das Immunsystem hat. BPA ist in der EU bereits für Säuglingsflaschen und ähnliche Produkte verboten. Für die meisten Pro­dukte wird es eine Auslaufphase von 18 Monaten geben. Es gibt nur sehr begrenzte Ausnahmen, wenn es keine Alternativen gibt. Das Verbot umfasst auch andere Bisphenole, die für das Fortpflanzungs- und Hormonsystem schädlich sind.

Ihre Ansprechpartner beim DVSI:

Alexander Breunig (T: 0911/477112-44; breunig@dvsi.de).

Stefan Ackenheil (T: 0911/477112-55; ackenheil@dvsi.de).