Beitrag vom: 15. Dezember 2025

EU fällt Entscheidung zu Titandioxid

Die Kommission bestätigt, dass Änderungen in der delegierten Verordnung EU 2020/217 für das ATP, das die harmonisierte Klassifizierung von TiO2 enthielt, aufgehoben werden:

  • Eintrag in der Klassifikationstabelle (Indexnummer 022-006-00-2)
  • Anhang I, der die Gefahrenphrasen EUH211 und EUH 212 enthält, die sich auf TiO2 beziehen, sowie Anhang II, der die Übersetzungen dieser Formulierungen enthält
  • Anhang III enthält die Klassifikationshinweise und Bedingungen bezüglich der Partikelgröße.

Das Verbot der Spielzeugrichtlinie von CMR-Stoffen gilt nicht für TiO2, jedoch müssen Spielwarenhersteller dennoch die Sicherheit der TiO2-Nutzung gemäß den allgemeinen Sicherheitsanforderungen der Spielzeug­richtlinie berücksichtigen.

Hier geht es zur Entscheidung der Europäischen Kommission.

Ihr Ansprechpartner beim DVSI: Alexander Breunig (T: 0911/477112-44; E: brobeil@dvsi.de)