Beitrag vom: 14. Oktober 2024

EU-Kommission geht gegen TEMU vor

TEMU wurde bereits am 31. Mai 2024 im Rahmen des DSA als Very Large Online Plattform (VLOP) eingestuft. Damit unterliegt die Plattform strengeren Regeln. Mit dem nun gestellten zweiten Auskunfts­ersuchen muss das Unternehmen Einzelheiten über die Maßnahmen zur Verhinderung des Verkaufs illegaler Produkte sowie Informationen über den Verbraucherschutz, die öffentliche Gesundheit und das Wohlergehen der Nutzer bereitstellen. Die Kommission ersucht auch um Einzelheiten zu den Empfehlungssystemen und den Datenschutzpraktiken von TEMU. Das Unter­nehmen hat bis zum 21. Oktober 2024 Zeit zu antworten. Auf Grundlage der Antworten kann die Europäische Kommission weitere Maßnahmen ergreifen, die förmliche Verfahren oder Geld­bußen bei Nichteinhaltung umfassen können. Die Kommission hatte bereits am 28. Juni 2024 eine Anfrage an TEMU gerichtet, in der sie nach der Einhaltung der Verpflichtungen des DSA fragte, einschließlich des „Melde- und Maßnahmenmechanismus“ für illegale Produkte, der Bekämpfung von „Dark Patterns“, des Schutzes von Minderjährigen, der Gewährleistung der Transparenz in den Empfehlungssystemen, der Rückverfolgbarkeit von Händlern und der Einhaltung durch Technikgestaltung. Der DVSI hatte berichtet.