
Beitrag vom: 10. März 2025
EU-Kommission legte weitere Hilfestellung zur Entwaldungsverordnung vor
Große und mittlere Unternehmen sowie Händler sind ab dem 30. Dezember 2025 verpflichtet, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erstmals umzusetzen; für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt der 30. Juni 2026. Die nun vorgelegte Hilfestellung, die bisher erschienene Informationsmaterialien ergänzt, führt durch zehn verschiedene Lieferkettenszenarien. Die in diesem Dokument genannten Regeln gelten grundsätzlich für alle relevanten Produkte gleichermaßen. Der Überblick, der durch verschiedene Grafiken zu den Szenarien unterstützt wird, enthält auch eine Tabelle, die den Grad der Sorgfaltspflichten nach Unternehmenstyp, Position in der Lieferkette (Erstplatzierung/nachgelagert) und Größe (Nicht-KMU/KMU) zusammenfasst. Dieses Dokument ist zusammen mit den FAQs und dem Leitfaden zu lesen, der weitere Einzelheiten zu den Pflichten enthält, sowie mit der Verordnung selbst. Dieses Dokument ist nicht rechtsverbindlich; sein Zweck besteht darin, Informationen zu bestimmten Aspekten der EU-Verordnung bereitzustellen. Es ersetzt, ergänzt oder ändert nicht die Bestimmungen der EU-Verordnung, die die rechtlichen Pflichten festlegen.
Hier geht es zum Dokument.
Hier geht es zum EU-Leitfaden (C/2024/7730)
Hier geht es zu den FAQ (Dritte Version)
Die EU bietet zudem virtuelle Schulungen zum verbindlich zu nutzenden EUDR-Informationssystem nach Artikel 33 EUDR an. Sie finden (jeweils 14.00 Uhr MEZ) statt an folgenden Tagen: 10. März 2025, 13. März 2025, 17. März 2025, 20. März 2025, 24. März 2025, 27. März 2025 und 31. März 2025.
Hier geht es zur Anmeldung für die Schulungen.