Beitrag vom: 10. März 2025

EU-Kommission legte weitere Hilfestellung zur Entwaldungsverordnung vor

Große und mittlere Unternehmen sowie Händler sind ab dem 30. Dezember 2025 verpflichtet, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erstmals umzusetzen; für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt der 30. Juni 2026. Die nun vorgelegte Hilfestellung, die bisher erschienene Informationsmaterialien ergänzt, führt durch zehn ver­schiedene Lieferkettenszenarien. Die in diesem Dokument genannten Regeln gelten grundsätzlich für alle rele­vanten Produkte gleichermaßen. Der Überblick, der durch verschiedene Grafiken zu den Szenarien unterstützt wird, enthält auch eine Tabelle, die den Grad der Sorgfaltspflichten nach Unternehmenstyp, Position in der Lieferkette (Erstplatzierung/nachgelagert) und Größe (Nicht-KMU/KMU) zusammenfasst. Dieses Dokument ist zusammen mit den FAQs und dem Leitfaden zu lesen, der weitere Einzelheiten zu den Pflichten enthält, sowie mit der Verordnung selbst. Dieses Dokument ist nicht rechtsverbindlich; sein Zweck besteht darin, Informationen zu bestimmten Aspekten der EU-Verordnung bereitzustellen. Es ersetzt, ergänzt oder ändert nicht die Bestimmungen der EU-Verordnung, die die rechtlichen Pflichten festlegen.

Hier geht es zum Dokument.

Hier geht es zum EU-Leitfaden (C/2024/7730)

Hier geht es zu den FAQ (Dritte Version)

Die EU bietet zudem virtuelle Schulungen zum verbindlich zu nutzenden EUDR-Informationssystem nach Artikel 33 EUDR an. Sie finden (jeweils 14.00 Uhr MEZ) statt an folgenden Tagen: 10. März 2025, 13. März 2025, 17. März 2025, 20. März 2025, 24. März 2025, 27. März 2025 und 31. März 2025.

Hier geht es zur Anmeldung für die Schulungen.