Beitrag vom: 14. Juli 2025

EU-Kommission plant Reform der WEEE-Richtlinie

Die EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte regelt seit sechs Jahren den Umgang und Entsorgung von Elektroaltgeräten. Die WEEE regelt in den EU-Mitgliedsstaaten, wie mit Elektroschrott umgegangen werden muss. Sie ist das Äquivalent der EU-Verpackungsrichtlinie. Jedes EU-Land hat allerdings eigene Recycling-Systeme für Elektroaltgeräte und Batterien geschaffen. Das grundlegende Prinzip ist dabei die „erweiterte Herstellerverantwortung“ für Inverkehrbringer von Elektronik.

Die EU- Kommission legte jetzt mit der Veröffentlichung ihrer Evaluierung der WEEE-Richtlinie eine umfassende Bestandsaufnahme vor. Das Fazit fällt ernüchternd aus. Zwar sei die Richtlinie, die wichtige Impulse für die getrennte Sammlung und sachgerechte Entsorgung von Altgeräten gesetzt hat, grundsätzlich weiterhin relevant, aber in der praktischen Umsetzung bestehen erhebliche Defizite, die den Zielen der ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft und eines effektiven Umweltschutzes entgegenstehen. Die Kommission sieht in fünf zentralen Bereichen deutlichen Reformbedarf: bei der Erfassung der Altgeräte, der Qualität der Behandlung, der Rückgewinnung kritischer Rohstoffe, der Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung sowie beim Anwendungsbereich der Richtlinie. Die Eva­luierung stützt sich dabei auf eine umfangreiche Studie, die von Experten des Beratungsunternehmens Ramboll, des österreichischen Umweltbundesamtes sowie vom Öko-Institut verfasst wurde. Der DVSI wird weiter be­richten.

Ihr Ansprechpartner beim DVSI für alle Fragen rund um das Thema WEEE/ElektroG: GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)