Beitrag vom: 20. Juli 2026
EU-Kommission schafft mehr Klarheit bei der EUDR
Der endgültige delegierte Rechtsakt zur Aktualisierung der Liste der unter die EU-Verordnung fallenden Produkte wurde jetzt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur zweimonatigen Prüfung vorgelegt. Der veröffentlichte Durchführungsrechtsakt legt die technischen Regeln für das EUDR-Informationssystems fest, über welches Sorgfaltspflichterklärungen eingereicht werden. Mehrere betriebliche Vereinfachungen werden eingeführt. Beide Maßnahmen vervollständigen das von der Kommission im Mai 2026 erstmals vorgelegte Vereinfachungspaket und bauen auf der im Dezember 2025 vereinbarten Änderung der EU-Verordnung auf. Der DVSI hatte berichtet.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI: GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)

