
Beitrag vom: 7. April 2025
EU-Konsultation zum Cyber Resilience Act
Der Cyber Resilience Act legt Cybersicherheitsanforderungen für alle Produkte mit digitalen Elementen fest, deren bestimmungsgemäße und vorhersehbare Verwendung eine direkte oder indirekte Datenverbindung zu einem Gerät oder Netzwerk umfasst. Der Text trat am 10. Dezember 2024 in Kraft; die wichtigsten Verpflichtungen gelten ab dem 11. Dezember 2027. Aufgrund der potenziellen Risiken, die von Produkten in Anhang III des Textes ausgehen, unterliegen sie spezifischen, strengeren Konformitätsbewertungsverfahren wie in Artikel 32 beschrieben. Mit dem Internet verbundenes Spielzeug ist im Anhang unter der Klasse 1 „wichtige Produkte mit digitalen Elementen“ aufgeführt.
Die Kommission bittet nun im Rahmen eines Durchführungsrechtsakts um Stellungnahme zu der vorgeschlagenen Beschreibung von mit dem Internet verbundenem Spielzeug. Der DVSI freut sich auf Ihr Feedback bis zum 11.4.2025, welches er nach Brüssel weitergeben wird.