Beitrag vom: 8. April 2024

EU legt Empfehlungen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie vor

Die im März vorgestellten Empfehlungen, die im Rahmen der Initiative „EU-Instrumentarium zur Bekämpfung von Nachahmungen“ bzw. „Toolbox against Counterfeiting“ ausgearbeitet wurden, will die Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern, Diensteanbietern und Strafverfolgungsbehörden einer­seits und bewährte Verfahren sowie den Einsatz moderner Instrumente und Technologien andererseits zu fördern. Bei den Empfehlungen handelt es sich nicht um eine verbindliche Gesetzgebung mit neuen Regeln. Es sind vielmehr nur Empfehlungen für relevante Stakeholder.

Kernpunkte der Empfehlungen 

  1. Förderung der Zusammenarbeit durch bestehende Instrumente (Art. 20-22)

– Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, den Einsatz technischer Instrumente zu fördern, um die Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern und zuständigen Behörden zu erleichtern

– Dies kann durch die Nutzung des IP Enforcement Portal (IPEP) erfolgen, das einen sicheren Informationsaustausch zwischen Rechteinhabern und zuständigen Behörden zu verschiedenen Themen ermöglicht (Warnungen zu Trends bei Verletzungen des geistigen Eigentums, spezifische Fälle).

  1. Bessere Einbeziehung der Marktüberwachungsbehörden in die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Art. 28-29)

– Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden und anderen für die Durchsetzung des geistigen Eigentums zuständigen Behörden zu fördern. Dies kann durch Schulungen oder gemeinsame Aktionen zur Abschreckung von Fälschungen geschehen.

  1. Lagerung und Vernichtung von Produkten, die durch geistiges Eigentum verletzt wurden (Art. 44-46):

– Die Mitgliedstaaten und die Wirtschaftsakteure werden aufgefordert, die Kommission bei der Be­wertung zu unterstützen, wie der Zeit- und Kostenaufwand für die Lagerung und Vernichtung von beschlagnahmten Waren, die durch Verletzungen des geistigen Eigentums verletzt wurden, verringert werden könnte.

– Die Mitgliedstaaten und die Wirtschaftsakteure werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Waren, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen und zur Vernichtung angeordnet werden, einer Vorbe­reitung für die Wiederverwendung, das Recycling oder andere Verwertungsverfahren unterzogen und nur als letztes Mittel verbrannt oder auf Deponien beseitigt werden.

  1. Anpassung der Praktiken des geistigen Eigentums an neue Technologien – KI und virtuelle Welten (Art. 54-61)

– Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, KI-Systeme zur Bekämpfung von Fälschungen einzusetzen mit Vereinfachungen bei der Identifizierung von Fälschungen und einer schnelleren Bearbeitung von Fällen.

– Die Mitgliedstaaten sollten die Wirtschaftsakteure für die Anwendung der Vorschriften über geistiges Eigentum in virtuellen Welten sensibilisieren, um sicherzustellen, dass ihre Produkte in diesen neuen virtuellen Räumen geschützt sind.

  1. IP-Unterstützung für KMU (Art. 62-65)

– Über den SME-Fund, einer Initiative der EU-Kommission, die KMU beim Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums unterstützen soll, können Betroffene von einem Experten für die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums beraten werden. Die Mitgliedstaaten werden daher aufgefordert, das Bewusstsein für dieses Thema zu schärfen.

  1. Memorandum of Understanding über den Verkauf nachgeahmter Waren im Internet (MoU) (Art. 6-7)

–  Die Unterzeichner der Absichtserklärung werden ermutigt, den Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers im Rahmen des DSA zu beantragen, der ihnen Vorrang einräumt, wenn sie Mitteilungen über gefälschte Produkte einreichen.

Bei der Initiative handelt es sich nicht um einen regulären Legislativvorschlag, der vor der offiziellen Annahme nicht vom Europäischen Parlament und vom Rat (Mitgliedstaaten) angenommen werden muss. Die Kommission und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) werden die Auswirkungen und die Umsetzung der Empfehlung in den nächsten Jahren überwachen. Innerhalb von drei Jahren nach der Verabschiedung wird die Kommission die Ergebnisse ihrer Überwachung bewerten und entscheiden, ob zusätzliche Maßnahmen zu diesem Thema erforderlich sind.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung

Fragen und Antworten zur Empfehlung