Beitrag vom: 29. Juni 2026

EU nahm RC-Spielwaren unter die Lupe

Neben Labortests überprüften die Marktüberwachungsbehörden auch, ob die funkgesteuerten Spielwaren die erforderlichen Warnhinweise, Kennzeichnungen und Anweisungen enthielten. Insgesamt wurden 61 Proben (63%) als nicht konform befunden. In Kombination mit den Labortestergebnissen erfüllten insgesamt 71 Spielwaren (81%) die Anforderungen nicht. 60% fielen bei Störtests durch, 69% erfüllten nicht die Anforderungen an Kennzeichnung, Warnhinweise und Bedienungsanleitung. Die Störungen können die Kommunikation von Rettungsdiensten beeinträchtigen, Fehlfunktionen anderer Produkte verursachen und deuten auf eine mangel­hafte Produktkonstruktion hin. Die Spielwaren wurden sowohl über Online-Kanäle (59) als auch über physische Kanäle (29) gekauft. Die untersuchten Modelle stammen von Marktüberwachungsbehörden aus 13 Ländern.

Der Bericht empfiehlt Wirtschaftsakteuren, ihre jeweilige Rolle zu überprüfen (insbesondere, wer für das Inverkehr­bringen des Produkts verantwortlich ist) und sicherzustellen, dass die Produkte den Vorschriften entsprechen, bevor sie diese in Verkehr bringen.

Nähere Informationen zu den auf Online-Plattformen verkauften Produkten sowie Details der Risikobewertung liegen nicht vor. Wir haben die Kommission im europäischen Verbund (TIE) um Erläuterungen gebeten.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner beim DVSI:  GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E. brobeil@dvsi.de)