Beitrag vom: 23. Juni 2026
EU-Parlament nimmt Änderungen am KI-Gesetz (AI Act) an
Ziel des sogenannten KI-Omnibus ist es, die Umsetzung des Gesetzes zu vereinfachen, Unternehmen mehr Klarheit zu geben und unnötige Überschneidungen zu vermeiden – ohne den Schutz durch den AI Act zu schwächen. Gleichzeitig wird ein Verbot sogenannter „Nudifier“-Apps eingeführt. Darunter fallen KI-Systeme, die intime Bilder oder Inhalte ohne Einwilligung erstellen oder manipulieren, sowie KI-generierte Darstellungen von Kindesmissbrauch. Solche Tools dürfen nicht auf den EU-Markt gebracht oder genutzt werden. Weitere Änderungen betreffen KI in Maschinen und Produkten. Unternehmen sollen Sicherheitsanforderungen nicht doppelt erfüllen müssen, wenn bereits vergleichbare Regeln für ein Produkt gelten. Außerdem wird klarer definiert, wann eine KI-Funktion ein echtes Sicherheitsrisiko darstellt und deshalb strengere Vorgaben erfüllen muss.
Einige Fristen werden verschoben. Für besonders risikoreiche KI-Systeme gelten neue Regeln ab dem 2. Dezember 2027. Für KI, die in sicherheitsrelevante Produkte wie Maschinen eingebaut ist, gelten die Vorgaben ab dem 2. August 2028. Die Pflicht zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten (Wasserzeichen) wird auf den 2. Dezember 2026 verschoben. Bis dahin müssen KI-generierte Inhalte in einer maschinenlesbaren Form gekennzeichnet werden, um mehr Transparenz zu schaffen. Die Reform soll Innovation erleichtern, Rechtssicherheit schaffen und gleichzeitig Grundrechte und Sicherheit besser schützen. Bevor die Änderungen in Kraft treten, müssen die Mitgliedstaaten im Rat noch formell zustimmen.
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