Beitrag vom: 2. Februar 2026
EU stuft WhatsApp als Very Large Online Platform ein
Die Klassifizierung als VLOP bedeutet u.a., dass die Plattformen systemische Risiken identifizieren, analysieren und bewerten müssen, die mit ihren Dienstleistungen verbunden sind. Dazu gehören die Bewertung und Behebung systemischer Probleme im Zusammenhang mit Verletzungen von Grundrechten und der Meinungsfreiheit, Wahlmanipulation, die Verbreitung illegaler Inhalte und Risiken für die Privatsphäre der Nutzer. Diese Änderungen gelten ausschließlich für WhatsApp-Kanäle, mit denen Nutzer Informationen an ein breites Publikum senden können. Der private Nachrichtendienst von WhatsApp ist weiterhin ausdrücklich vom Anwendungsbereich des DSA ausgenommen. Die WhatsApp-Muttergesellschaft Meta hat nun vier Monate Zeit, um sicherzustellen, dass die Plattform die zusätzlichen DSA-Pflichten für VLOPs erfüllt.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI: GF Ulrich Brobeil, Fon: 0911/477112-11; E-Mail: brobeil@dvsi.de

