Beitrag vom: 15. Dezember 2025
EUDR-Kompromisstext veröffentlicht
Nach langem Tauziehen scheinen sich die drei EU-Gesetzgebungsorgane auf die EU-Deforestation Regulation (EUDR) verständigt zu haben. Sie sieht Folgendes vor:
Anwendungsdatum: Einjährige Verschiebung des Antragsdatums für alle Unternehmen (30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen, 30. Juni 2027 für kleine und Kleinstunternehmen).
Vereinfachungen für kleine und Kleinstunternehmen (Primärmarktteilnehmer):
- Die Definition umfasst auch große und mittlere Unternehmen, sofern diese nachweisen können, dass der Anteil ihrer Geschäftstätigkeit an den von der EU-Verordnung erfassten Tätigkeiten unter den festgelegten Schwellenwerten liegt.
- Sie müssen einmalig eine vereinfachte Erklärung (Anhang III) abgeben. Die Aktualisierung der Angaben in der vereinfachten Erklärung ist freiwillig.
- Geodaten können durch die Postanschrift des Produktionsbetriebs/Grundstücks ersetzt werden.
Vereinfachungen für nachgelagerte Marktteilnehmer:
- Die Pflicht zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung (DDS) obliegt ausschließlich dem Unternehmen, das zuerst relevante Produkte in Verkehr bringt.
- Die Pflicht zur Erfassung und Aufbewahrung von DDS-Nummern gilt nur für das erste nachgelagerte Unternehmen, nicht für alle weiteren nachgelagerten Unternehmen in der Lieferkette.
- Die Registrierungspflicht für nachgelagerte Unternehmen, die keine KMU sind, im Informationssystem bleibt bestehen.
Änderung von Anhang I (Anwendungsbereich): Produkte ex CN 49 (Drucksachen) werden aus Anhang I gestrichen.
Überarbeitungsklausel: Bis zum 30. April 2026 führt die Kommission eine Vereinfachungsprüfung der EU-Verordnung durch, legt einen Bericht und gegebenenfalls einen Legislativvorschlag vor.
Aufhebung der EU-Holzverordnung: Die Holzverordnung (EU) Nr. 995/2010 (EU-Holzverordnung) tritt mit Wirkung vom 30. Dezember 2026 außer Kraft. Sie gilt jedoch bis zum 31. Dezember 2029 weiterhin für Produkte, die in ihren Anwendungsbereich fallen, vor dem 29. Juni 2023 hergestellt und ab dem 30. Dezember 2026 in Verkehr gebracht wurden.
Hier geht es zum Kompromisstext der Entwaldungsverordnung.

