Beitrag vom: 15. Juli 2026
EUDR-Update: Aktualisierungen von der Europäischen Kommission
Nach der letzten Aktualisierung im Mai diesen Jahres legt die Europäische Kommission jetzt vor:
- die endgültige delegierte Verordnung zur Anpassung des Anwendungsbereichs der EUDR
- eine Durchführungsverordnung, welche die EUDR unterstützende IT-/Verfahrensregeln ändert
Die Durchführungsverordnung wurde bereits im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die delegierte Verordnung wurde an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet. Dort hat man 2 Monate, eventuell sogar 4 Monate Zeit, in denen der Text noch abgelehnt werden kann.
Die Kommission hat zudem erklärt, dass die jüngste Aktualisierung des EUDR-Leitfadens zur Berücksichtigung der Mai-Änderungen in allen Amtssprachen der EU übernommen wurde und in naher Zukunft in diesen Sprachversionen verfügbar sein sollte. Derzeit ist nur die englische Version öffentlich verfügbar.
Es gibt einige Änderungen im Vergleich zum Mai-Entwurf. Im erläuternden Memorandum stellt die Kommission fest, dass die zur Aufnahme geforderten Produkte, die die Kosten-Nutzen-Analyse nicht bestanden und somit nicht in den Anwendungsbereich einbezogen wurden, auch Gummiballons (HS-Code 9503 00 99) umfassten. Für einige Mitglieder potenziell relevant ist, dass ex 4016 Andere Artikel vulkanisierten Kautschuks, die nicht anderswo in Kapitel 40 genannt sind, aufgrund dieses Textes von der EUDR ausgeschlossen sind.
Wir empfehlen den DVSI-Mitgliedern dringend, den Text genau zu prüfen, um zu sehen, wie ihre Produkte/Komponenten (im Grunde alles, was sie importieren) abgedeckt sind.
Durchführungsverordnung zum Informationssystem
Der Text ändert die Durchführungsverordnung (EU) 2024/3084. Wir empfehlen betroffenen DVSI-Mitgliedern dringend, selbst zu beurteilen, welche Änderungen für sie relevant sind.
Die wichtigsten Änderungen:
- Eine vereinfachte Erklärungsoption für Small and Micro Primary Operators (diese sind in Artikel 2.15a der EUDR definiert – siehe konsolidierter Text)
- Weitere Klarheit bei der Ablehnung von Sorgfaltspflichterklärungen und vereinfachten Erklärungen der Behörden
- Möglichkeiten der Zusammenfassung von Due Diligence Stellungnahmen und vereinfachten Erklärungen im Informationssystem
- Die Kommission verpflichtet sich, bis zum 30. Dezember 2026 Informationen zu Notfallmaßnahmen bei ungeplanter Nichtverfügbarkeit des Systems von mehr als 60 Minuten zu veröffentlichen, einschließlich der Benachrichtigung der Nutzer und der Bereitstellung einer Notfallreferenznummer/Erklärungskennung, damit Waren nicht beim Zoll festsitzen.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI: GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)

