Beitrag vom: 30. September 2024
Europäischer Gerichtshof entschied über Preissenkungen
Eine deutsche Verbraucherzentrale beanstandete vor einem deutschen Gericht die Art und Weise, in der ein Discounter in seinen wöchentlichen Prospekten mit Preisermäßigungen oder „Preis-Highlights“ warb. Das deutsche Gericht legte dem EuGH dazu Fragen vor. Jetzt entschieden die Luxemburger Richter. Die beworbenen Preisnachlässe müssen auf Basis der niedrigsten Preise der letzten 30 Tage berechnet werden. Diese Entscheidung zielt darauf ab, irreführende Werbung zu verhindern, bei der die Preise unmittelbar vor der Ankündigung eines Rabatts erhöht werden.