
Beitrag vom: 2. Dezember 2024
Europäischer Rat verabschiedet Zwangsarbeitsverordnung
Die Zwangsarbeitsverordnung erlaubt es den Behörden der 27 Mitgliedstaaten und der Europäische Kommission, Waren, die in Verdacht stehen, unter Zwangsarbeit hergestellt worden zu sein, sowie Lieferketten und Hersteller zu untersuchen. Wenn sich herausstellt, dass ein Produkt unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurde, kann es nicht mehr auf dem EU-Markt verkauft werden. Lieferungen werden an den EU-Grenzen abgefangen. Verdachtsfälle können über ein zentrales EU-Portal gemeldet werden. Die Verordnung muss noch der EU-Präsidentin unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Weitere Information finden Sie hier bei unserem Partner NOERR.