Beitrag vom: 21. September 2026
FAQs zur EUDR in alle EU-Amtssprachen übersetzt
Die Europäische Kommission hat die fünfte Ausgabe der FAQs zur EU-Verordnung zur EUDR veröffentlicht, die nun in allen EU-Sprachen verfügbar ist. Die Aktualisierung soll Unternehmen mehr Orientierung darüber geben, wie die Verordnung in der Praxis angewendet wird. Neben dieser Präzisierung der wurden auch die Überschriften der FAQ 3.2 und 4.9 angepasst. Die zwei wichtigsten Änderungen im Überblick:
FAQ 3.1.1: Änderung des HS-Codes und Rolle in der Lieferkette
Bisher galt: Ein Unternehmen wird nur dann zum nachgelagerten Marktteilnehmer, wenn sich die in Anhang I relevanten Stellen des HS-/KN-/TARIC-Codes ändern.
Neu: Die Kommission leitet diese Eigenschaft nun primär aus der Herstellung eines relevanten Erzeugnisses ab. Jede Änderung des HS- oder KN-Codes führt dazu, dass das Unternehmen als nachgelagerter Marktteilnehmer eingestuft wird, das das abgeleitete Produkt in Verkehr bringt.
FAQ 3.7: EUDR-Verantwortlichkeiten bei Importen durch Nicht-EU-Marktteilnehmer (Art. 7 EUDR)
Importiert ein Unternehmen außerhalb der EU ein relevantes Erzeugnis in die EU, ist gemäß Art. 7 EUDR das erste innerhalb der EU niedergelassene Unternehmen, das eine EUDR-relevante Handlung in Bezug auf dieses Erzeugnis vornimmt, ebenfalls ein Marktteilnehmer im Sinne der EUDR. Damit unterliegen sowohl das Nicht-EU-Unternehmen als auch das EU-Unternehmen den Sorgfaltspflichten und der Pflicht zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung.
Bisher galt: Bringt ein in der EU niedergelassene Unternehmen in der oben genannten Konstellation ein relevantes Erzeugnis in Verkehr, stellt es bereit oder führt es aus, wird es ebenfalls zum Marktteilnehmer mit entsprechenden Pflichten.
Neu: Nach der aktuellen FAQ-Fassung wird das EU-Unternehmen nach Art. 7 EUDR nur dann zum Marktteilnehmer, wenn es das relevante Erzeugnis in der EU in Verkehr bringt oder bereitstellt. Der ausdrückliche Exportverweis entfällt. Welche Pflichten beim Export eines zuvor in der EU in Verkehr gebrachten EUDR-relevanten Erzeugnisses gelten, erläutert FAQ 5.6.1. Die eigene Rolle in der Lieferkette richtig zu bestimmen, ist zentral für die Erfüllung der EUDR-Anforderungen.
Haben Sie Fragen zu den EUDR-Anforderungen und deren praktische Umsetzung? Die aktualisierten FAQs können Sie hier herunterladen.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI: GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)

