Beitrag vom: 4. Mai 2026
Feedback zu Änderungen der EU-Batterieverordnung jetzt möglich
Die EU-Batterieverordnung fügt zusätzliche Ausnahmen von den Anforderungen an die Entnehmbarkeit in Artikel 11 hin. Eine der Ausnahmen betrifft kleine Spielwaren. Frühere Entwürfe der Verordnung bezogen sich auf Spielzeugrichtlinie und Spielzeugverordnung. Der neue Entwurf ist zeitlich bis August 2030 begrenzt und nur mit der Spielzeugverordnung verknüpft, nicht mit der Spielzeugrichtlinie. Toy Industries of Europe (TIE) und der DVSI bewerten aktuell die Auswirkungen und arbeiten an einer Eingabe. Im Rahmen der Konsultation sind Rückmeldungen zum Entwurf noch bis zum 26. Mai 2026 möglich.
Sollten Sie Kommentare haben, melden Sie sich bitte bis zum 22. Mai 2026 bei uns.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI: GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)

