Beitrag vom: 17. April 2024

Frankreich überprüft Meldungen an Giftnotrufzentralen

Vertrauen ist gut, Kontrolle besser. Laut Artikel 45 der CLP-Verordnung müssen Unternehmen, die gefährliche Gemische auf dem EU-Markt bringen, den nationalen Giftnotrufzentralen spezifische Informationen über gefährliche Gemische zur Verfügung stellen. Französische Behörden kündigten jetzt an, dass sie Meldungen, die bei Giftnotrufzentralen eingereicht wurden, hinsichtlich der Etiketten für Gemische sowie gegebenenfalls die Sicherheitsdatenblätter überprüfen. Der genaue Umfang der Kontrollen wird in den kommenden Monaten festgelegt. Der Projektbericht wird voraussichtlich Ende 2025 veröffentlicht. Anlass für diese Maßnahme ist die EU-Verordnung 2017/542 vom 22. März 2017 zur Änderung der Verordnung Nr. 1272/2008 („CLP-Verordnung“) durch Hinzufügung eines Anhangs über die harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung. Diese Verordnung ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.

Die Verordnung verpflichtet Hersteller und Importeure gefährlicher Chemikalien, einheitliche Informa­tionen über die Zusammensetzung des Produkts bereitzustellen. Gleichzeitig verfügen Notfallhelfer in allen EU-Ländern über die gleichen medizinischen Informationen. Dadurch werden die Dienst­leistungen in einigen Ländern verbessert. Mittels eines neuen eindeutigen „Rezepturidentifikators“ können Giftnotrufzentralen das Produkt und seine Zusammensetzung genau identifizieren. Dies führt zu einer besseren und angemesseneren medizinischen Reaktion.

Die Kernpunkte der Verordnung sind:

  • Anhang VIII – Teil A beschreibt die allgemeinen Vorschriften (Zweck, Definitionen und Anwendungsbereich Meldeanforderungen, Massenmeldung, eindeutige Rezepturidentifikation (UFI), Formate und technische Unterstützung für Meldeinformationen).
  • Anhang VIII – Teil B beschreibt die in der Mitteilung enthaltenen Informationen
  • Anhang VIII – Teil C beschreibt das Format der Mitteilung

Bei Spielwaren dürften nur wenige Kategorien betroffen sein, insbesondere diejenigen, die in EN 71-4 „Chemische Experimente und zugehörige Aktivitätssets“ abgedeckt sind.

Ihr Ansprechpartner beim DVSI:
Stefan Ackenheil (T: 0911/477112-55; E: ackenheil@dvsi.de)