
Beitrag vom: 1. August 2025
Geltungsbeginn der Batterieverordnung verschoben
Die Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Batterieverordnung wurde am 30. Juli im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Aufgrund der „Veränderung der geopolitischen Landschaft“ räumt Brüssel den betroffenen Wirtschaftsakteuren jetzt zwei Jahre mehr Zeit ein, um die Verordnung umzusetzen. Neuer Stichtag ist der 18.08.2027. Als weiterer Grund wird angeführt, dass die Benennung von notifizierten Stellen zur Überprüfung der Sorgfaltspflichten mehr Zeit in Anspruch nimmt, als erwartet. Des Weiteren wird der Stichtag, zu dem die Europäische Kommission Leitlinien zu den Sorgfaltspflichten veröffentlichen muss, vom 18.02.2025 auf den 26.07.2026 verschoben. Das alles geht aus der am 30. Juli veröffentlichten Verordnung (EU) 2025/1561 zur Änderung der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 hervor.
Ziel der Verordnung ist eine höhere Herstellerverantwortung, verschärfte Sorgfaltspflichten und die Einhaltung spezifischer Vorschriften für unterschiedliche Batteriearten, um tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermieden. Hersteller und Importeure von Batterien sind verpflichtet, die Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsstandards sichtbar zu machen.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI: Stefan Ackenheil (T: 0911/477112-55; E: ackenheil@dvsi.de)