
Beitrag vom: 15. Januar 2024
Genderneutrale Spielwaren-Abteilungen in Kalifornien Pflicht
Seit dem 1. Januar 2024 müssen große Spielwarenläden in Kalifornien eine geschlechtsneutrale Abteilung anbieten. Kalifornien ist damit der erste Bundesstaat der USA, der eine solche Regelung erlassen hat. Das Gesetz besagt, dass Einzelhandelsgeschäfte mit 500 oder mehr Beschäftigten Spielwaren und Kinderpflegeprodukte – Bekleidung ist ausgenommen – in einer geschlechtsneutralen Abteilung verkaufen müssen. Allerdings räumt der Gesetzes Freiräume ein, weil die besagte Zone „nach dem Ermessen des Einzelhändlers gekennzeichnet“ werden kann, die Menge der dort angebotenen Spielwaren „angemessen“ sein muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob es „traditionell für Mädchen oder für Jungen vermarktet wurde“. Für Verstöße legt das Gesetz eine Strafe von bis zu 250 Dollar fest, bei einem weiteren Vergehen drohen bis zu 500 Dollar Bußgeld.
Der DVSI hat die Regelung zum Anlass genommen zu recherchieren, wie der aktuelle Stand in Deutschland ist:
- Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP trifft keine Aussagen rund um das Thema Marketing von Spielwaren. Der Aspekt gendergerechte Politik kommt vor allem im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zum Tragen. Hier hat das Bundesministerium für Entwicklungszusammenarbeit (BMZ) einen Aktionsplan erstellt. Darüber hinaus zeichnen sich jedoch keine konkreten Vorhaben ab.
- Grundsätzlich steht die aktuelle Koalition für eine progressive Gesellschafts- und Sozialpolitik. „Gendern“ im Sprachgebrauch und ein genderneutraler politischer Diskurs werden insbesondere von Mitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen und Teilen der SPD vorangetrieben. Mit Vorgaben an die Privatwirtschaft hat man sich hier bis jetzt zurückgehalten.
- Gesetzliche Vorgaben zum Marketing werden zwischen den Koalitionspartnern im Zusammenhang mit an Kinder gerichteter Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt gerade kontrovers diskutiert. Während Bündnis 90/Die Grünen hier strikte Zielvorgaben fordern, plädiert die FDP für einen offeneren Ansatz.
Die Berichterstattung zu Vorgaben zu Genderneutralität im Spielwarenbereich in anderen EU-Staaten könnte dazu führen, dass in Deutschland von politischer Seite oder durch zivilgesellschaftliche Organisationen ähnliche Forderungen erhoben werden. Aufgrund der allgemein angespannten Lage zwischen den Koalitionspartnern ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Bundesregierung gesetzliche Vorgaben machen wird. Denkbar wären u.U. unverbindliche Leitlinien, etwa durch die Kinderkommission des Deutschen Bundestags oder die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen), mit denen der DVSI im Kontakt steht. Konkrete Hinweise darauf gibt es aktuell nicht.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI: GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de).