Beitrag vom: 28. Mai 2024

Grünes Licht für die Corporate Sustainability Due Dilligence Directive

Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Die CS3D verlangt von großen Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte und den Umweltschutz zu überwachen, zu verhindern und gegebenenfalls anzugehen. Die Europäische Kommission hat angekündigt, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie mit flankierenden Maßnahmen zu unterstützen. Der DVSI hält Sie auf dem Laufenden.

Ihre Ansprechpartnerin beim DVSI: Conny Becker (T: 0911/477112-66; E: becker@dvsi.de)