
Beitrag vom: 10. März 2025
Keine Fortschritte bei Einhaltung von Sicherheitsstandards
Mit Artikel 4 der EU-Marktüberwachungsverordnung wurde die Anforderung eingeführt, dass für Spielzeug und einige andere Produkte immer eine EU-Kontaktadresse vorhanden sein muss. Diese Anlaufstelle wird oft als „verantwortliche Person“ bezeichnet. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass es noch keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Einführung dieser Vorschrift die Einhaltung der Sicherheitsstandards insgesamt verbessert hat. In Bezug auf den elektronischen Handel gaben die Mitgliedstaaten an, dass Informationen über die verantwortliche Person häufig fehlen oder falsch sind. Die Kommission wies darauf hin, dass Artikel 4 nur für einen relativ kurzen Zeitraum angewandt worden sei, so dass die für den Bericht verwendeten Daten begrenzt seien. Eine vollständige Evaluierung der Marktüberwachungsverordnung, einschließlich Artikel 4, wird bis Ende 2026 erwartet. Diese Evaluierung wird sich auf weitere Daten und praktische Umsetzungserfahrungen stützen.
Hier geht es zum Bericht.