Beitrag vom: 18. Dezember 2023
Kommission veröffentlicht FAQ-Version zur EU-Entwaldungsverordnung
Mit einem weltweit einmaligen Ansatz verbindlicher, unternehmerischer Sorgfaltspflichten soll mit der neuen EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte das Ziel entwaldungsfreier Lieferketten sichergestellt werden. Dazu regelt die Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein – oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Die Verordnung ist am 30. Juni 2023 in Kraft getreten und nach einer Übergangszeit von 18 Monaten ab dem 30. Dezember 2024 anzuwenden. Für kleine Unternehmen gilt eine Übergangszeit von 24 Monaten. Der DVSI hatte berichtet.
Die EU-Kommission hat jetzt ihre neueste Version der FAQ zur Umsetzung der neuen Entwaldungsverordnung veröffentlicht.

