Beitrag vom: 16. Februar 2026

Leitfaden für Trampoline ist da

Sportgeräte bedürfen besonderer Hinweise oder Bedingungen für die Verwendung. Trampoline für den häus­lichen Gebrauch unterliegen zudem der Spielzeugverordnung. Der aktuelle Leitfaden ist so konzipiert, dass alle Änderungen sofort ersichtlich sind

Ihr Ansprechpartner beim DVSI: Stefan Ackenheil, Fon: 0911/477112-44; E-Mail: ackenheil@dvsi.de