Beitrag vom: 30. März 2026

Made in Europe – Zwischen Qualitätsversprechen und Irreführungsgefahr

Anfang März stellt die EU-Kommission einem Gesetzesentwurf vor, der die europäische Industrie stärken soll. Unabhängig von dem Vorschlag des EU-Industriekommissars Stéphane Séjourné gilt jedoch bereits heute, dass „Made-in“-Angaben keine rechtlich unbedeutenden Anpreisungen sind, sondern überprüfbare Herkunftsaus­sagen mit erheblichem Irreführungspotenzial. Sie werden vom Verbraucher regelmäßig auch als Herkunfts- und Qualitätsversprechen verstanden und gewinnen insbesondere vor dem Hintergrund von Nachhaltigkeitsanforder­ungen, Lieferkettenfragen und geopolitischen Spannungen weiter an Bedeutung. Der DVSI hat – auch aufgrund von Anfragen von Mitgliedsunternehmen zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (Verschärfung der Regeln gegen Greenwashing und irreführende Umweltaussagen) die beiden externen DVSI-Experten Veit Kirchner und Bastian Rohrlach von der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel gebeten, für die DVSI-Mitgliedsunter­nehmen wichtige rechtliche Leitplanken zu skizzieren, die bei der werblichen Verwendung von „Made in“-An­gaben zu beachten sind.

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Ihr Ansprechpartner beim DVSI: GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)