Beitrag vom: 30. März 2026
Made in Europe – Zwischen Qualitätsversprechen und Irreführungsgefahr
Anfang März stellt die EU-Kommission einem Gesetzesentwurf vor, der die europäische Industrie stärken soll. Unabhängig von dem Vorschlag des EU-Industriekommissars Stéphane Séjourné gilt jedoch bereits heute, dass „Made-in“-Angaben keine rechtlich unbedeutenden Anpreisungen sind, sondern überprüfbare Herkunftsaussagen mit erheblichem Irreführungspotenzial. Sie werden vom Verbraucher regelmäßig auch als Herkunfts- und Qualitätsversprechen verstanden und gewinnen insbesondere vor dem Hintergrund von Nachhaltigkeitsanforderungen, Lieferkettenfragen und geopolitischen Spannungen weiter an Bedeutung. Der DVSI hat – auch aufgrund von Anfragen von Mitgliedsunternehmen zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (Verschärfung der Regeln gegen Greenwashing und irreführende Umweltaussagen) die beiden externen DVSI-Experten Veit Kirchner und Bastian Rohrlach von der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel gebeten, für die DVSI-Mitgliedsunternehmen wichtige rechtliche Leitplanken zu skizzieren, die bei der werblichen Verwendung von „Made in“-Angaben zu beachten sind.
Hier geht es zum Beitrag.
Melden Sie sich bei Fragen gerne bei den Experten. Den Kontakt finden Sie im Beitrag.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI: GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)

