Beitrag vom: 20. Januar 2025

Mehr Aufwand und Bürokratie durch Einwegkunststofffondsgesetz?

Das Gesetz, das die Auswirkungen von bestimmten Kunststoffprodukte auf die Umwelt verringern will, setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Von dem EWKFondsG sind vor allem To-Go-Lebensmit­telbehältnisse, Tüten- und Folienverpackungen, Getränkebecher und -behälter, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie kunststoffhaltige Tabakfilter betroffen. Für sie gilt eine erweiterte Her­stellerverantwortung. Hersteller von solchen Einwegkunststoffprodukten sind damit zur Zahlung einer Abgabe in den Einwegkunststofffonds verpflichtet. Mitgliedsunternehmen berichten, dass aktuell der Handel die Lieferanten darauf hinweist. Derzeit sind aus dem Spielwarenbereich nur Luftballons betroffen, in einem Jahr dann auch Feuerwerkskörper.

Nähere Infos gibt es beim BMUV.

Ihr Ansprechpartnerin beim DVSI: Cornelia Becker (0911/477112-66; becker@dvsi.de).