Beitrag vom: 7. April 2026
Mehr Klarheit bei Trampolinen
Dieses Leitliniendokument ist ein unverbindliches Dokument, das Mitgliedstaaten und Interessengruppen bei der Unterscheidung zwischen als Spielzeug eingestuften und nicht als Spielzeug eingestuften Trampolinen unterstützen soll. Es gibt die Ansichten der Mehrheit der Mitglieder der Expert Group on Toy Safety wieder. Neben der Angabe von Kriterien, die für Spielzeugtrampoline typisch sind, enthält die Leitlinie auch viele Bildbeispiele, die eine Einstufung von Trampolinen erleichtern sollen.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI: Stefan Ackenheil, Fon: 0911/477112-55; E-Mail: ackenheil@dvsi.de

