Beitrag vom: 10. März 2025

Mehrzahl der Secondhand-Plattformen halten EU-Vorschriften nicht ein

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Rahmen einer EU-weiten Untersuchung des europäischen Verbraucher­schutz-Netzwerks CPC 356 Second-Hand-Plattformen unter die Lupe genommen. 185 (52%) verstoßen potenziell gegen EU-Recht. Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • 40 % haben die Verbraucher nicht klar über ihr Recht auf Rückgabe von Produkten innerhalb von 14 Tagen informiert.
  • 45 % informierten die Verbraucher nicht ordnungsgemäß über die Rücksendung fehlerhafter oder falsch dar­gestellter Waren.
  • 57 % hielten die Mindestgarantie von einem Jahr für Gebrauchtware nicht ein.
  • 5 % machten keine korrekten Angaben zur Identität und 2 % versäumten es, die Gesamtproduktpreise mit Steuern zu verrechnen.

Die Verbraucherschutzbehörden werden jetzt über weitere Maßnahmen gegenüber den 185 identifizierten Händlern, die sich nicht korrekt an geltendes EU-Recht halten, entscheiden. Das ist Aufgabe der national zu­ständigen Behörden und Stellen.

Hier geht es zur Untersuchung.