
Beitrag vom: 10. März 2025
Mehrzahl der Secondhand-Plattformen halten EU-Vorschriften nicht ein
Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Rahmen einer EU-weiten Untersuchung des europäischen Verbraucherschutz-Netzwerks CPC 356 Second-Hand-Plattformen unter die Lupe genommen. 185 (52%) verstoßen potenziell gegen EU-Recht. Die Ergebnisse im Einzelnen:
- 40 % haben die Verbraucher nicht klar über ihr Recht auf Rückgabe von Produkten innerhalb von 14 Tagen informiert.
- 45 % informierten die Verbraucher nicht ordnungsgemäß über die Rücksendung fehlerhafter oder falsch dargestellter Waren.
- 57 % hielten die Mindestgarantie von einem Jahr für Gebrauchtware nicht ein.
- 5 % machten keine korrekten Angaben zur Identität und 2 % versäumten es, die Gesamtproduktpreise mit Steuern zu verrechnen.
Die Verbraucherschutzbehörden werden jetzt über weitere Maßnahmen gegenüber den 185 identifizierten Händlern, die sich nicht korrekt an geltendes EU-Recht halten, entscheiden. Das ist Aufgabe der national zuständigen Behörden und Stellen.
Hier geht es zur Untersuchung.