Beitrag vom: 11. Mai 2026

Mercosur: EU-Leitfaden zum Interimsabkommen veröffentlicht

Der Leitfaden bietet Unternehmen eine Orientierung zu den Voraussetzungen für Zollpräferenzen im Warenverkehr. Bei Einfuhren in die EU gelten je nach Mercosur-Land unterschiedliche Voraussetzungen bei den Ursprungsnachweisen. Für die Einfuhr in die EU können Nachweise aus Argentinien, Brasilien und Uruguay sowohl nach Anhang 3-C als auch in Form eines Ursprungszeugnisses nach Anhang 3-D genutzt werden. Paraguay verwendet während der Übergangsphase zunächst ausschließlich das Ursprungszeugnis nach Anhang 3-D. Der Leitfaden ist nicht rechtsverbindlich.

Ihr Ansprechpartner beim DVSI: GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E: brobeil@dvsi.de)