Beitrag vom: 20. Juli 2026
Neue EU-Website zum Digitalen Produktpass
Der Digitale Produktpass (DPP) für Spielwaren wird ab dem 1. August 2030 in der EU für alle Hersteller und Importeure verpflichtend. Er fungiert als digitaler Lebenslauf und macht Informationen wie Materialzusammensetzung, Konformitätserklärung und Sicherheitsdaten digital über einen Code (z.B. QR-Code) auf der Verpackung oder dem Produkt für Verbraucher und Behörden abrufbar.
Die von der Europäischen Kommission konzipierte Website zum Digitalen Produktpass dient als zentrale Informationsquelle, die sich an alle DPP-Interessierten richtet. Obwohl die Website derzeit nur wenige neue Informationen enthält, stellt sie eine nützliche Ressource dar, um zukünftige Entwicklungen zu verfolgen und zu verstehen, wie sich die DPP-Anforderungen letztendlich auf Spielwaren auswirken könnten.
Hier geht es zur neuen Website.
Zudem wurde jetzt die endgültige Verordnung, in der die Einzelheiten des DPP-Registers festgelegt sind, sowie die verschiedenen harmonisierten Normen zum DPP im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI: Senior Consultant Toy Safety Alexander Breunig (T: 0911/477112-44; E: breunig@dvsi.de)

