Beitrag vom: 2. Februar 2026
Neue Vorschriften über die Verwendung von Kobalt
Kobalt ist als CMR-Stoff eingestuft, d. h. er besitzt krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften und unterliegt damit dem allgemeinen Verbot der Richtlinie. Der neue Eintrag in der Richtlinie erlaubt aber nun eine Ausnahme für die Verwendung in kritischen Bauteilen wie Edelstählen, Materialien, die elektrischen Strom leiten sollen und in Magneten. Die Änderung tritt am 29. August 2026 in Kraft.
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