Beitrag vom: 27. Januar 2025

Neuer CSRD-Leitfaden für Verbände und Unternehmen

Anfang 2023 trat die europäische „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) in Kraft. Die neue EU-Richtlinie, die am 24. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt wurde, bringt weitreichende Veränderungen. Sie verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung der Auswirkungen ihrer Geschäfts­tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft sowie von Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Un­ternehmen. Nach wie vor sind aber viele deutsche Unternehmen unsicher, wie die CSRD sie betreffen wird. Jetzt legte der BDI mit dem DRSC einen Leitfaden vor, der Verbänden sowie ihren Branchenun­ternehmen hilft, auf Basis branchenspezifischer Vorüberlegungen erste Anhaltspunkte für eine unter­nehmensindividuelle Wesentlichkeitsanalyse zu gegeben. Ziel der Broschüre ist es, den Aufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verringern.

Darüber hinaus bietet der BDI im Vorfeld einen Austausch zwischen Verbandsvertretern, den Verfassern des BDI-Leitfadens und Experten an, die be­reits umfassende Erfahrungen in der Umsetzung einer solchen Branchen-Wesentlichkeitsanalyse ge­sammelt haben. In diesem Format geht es darum, Fragen zu beantworten, ob eine Branchen-Wesent­lichkeitsanalyse überhaupt ein passendes Instrument für die jeweilige Branche ist und einen Mehrwert die Mitglieder liefern kann. Der DVSI wird das Angebot wahrnehmen.

Und hier können Sie den Leit­faden einsehen: BDI Leitfaden

Ihre Ansprechpartnerin beim DVSI: Cornelia Becker (T:0911/477112-66; E: becker@dvsi.de).