
Beitrag vom: 27. Januar 2025
Neuer CSRD-Leitfaden für Verbände und Unternehmen
Anfang 2023 trat die europäische „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) in Kraft. Die neue EU-Richtlinie, die am 24. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt wurde, bringt weitreichende Veränderungen. Sie verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung der Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft sowie von Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Unternehmen. Nach wie vor sind aber viele deutsche Unternehmen unsicher, wie die CSRD sie betreffen wird. Jetzt legte der BDI mit dem DRSC einen Leitfaden vor, der Verbänden sowie ihren Branchenunternehmen hilft, auf Basis branchenspezifischer Vorüberlegungen erste Anhaltspunkte für eine unternehmensindividuelle Wesentlichkeitsanalyse zu gegeben. Ziel der Broschüre ist es, den Aufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verringern.
Darüber hinaus bietet der BDI im Vorfeld einen Austausch zwischen Verbandsvertretern, den Verfassern des BDI-Leitfadens und Experten an, die bereits umfassende Erfahrungen in der Umsetzung einer solchen Branchen-Wesentlichkeitsanalyse gesammelt haben. In diesem Format geht es darum, Fragen zu beantworten, ob eine Branchen-Wesentlichkeitsanalyse überhaupt ein passendes Instrument für die jeweilige Branche ist und einen Mehrwert die Mitglieder liefern kann. Der DVSI wird das Angebot wahrnehmen.
Und hier können Sie den Leitfaden einsehen: BDI Leitfaden
Ihre Ansprechpartnerin beim DVSI: Cornelia Becker (T:0911/477112-66; E: becker@dvsi.de).