Beitrag vom: 20. Oktober 2025

Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit liegt vor

Der neue Regelentwurf des EU-Rechtsausschusses sieht eine Reduzierung des erforderlichen Umfangs der Nachhaltigkeitsberichterstattung und eine Vereinfachung der Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor. Das EU-Parlament soll noch in dieser Sitzungswoche dem Vorschlag zustimmen, um dann die Trilog-Verhandlungen aufzunehmen zu können. Der Vorschlag des JURI schränkt den Kreis der Unternehmen erheblich ein. Die Kom­mission hatte vorgeschlagen, die Zahl der Unternehmen, die Sozial- und Umweltberichterstattung durchführen müssen, um 80 % zu reduzieren. Die Abgeordneten wollen den Umfang jedoch weiter reduzieren und nur noch Unternehmen mit durchschnittlich über 1.000 Mitarbeitern und einem Nettojahresumsatz von über 450 Mio. € erfassen. Für alle anderen Unternehmen, die nicht unter die Vorschriften fallen, wäre eine Berichterstattung freiwillig. Die Sorgfaltspflichten gelten nur für große EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von über 1,5 Mrd. €.