Beitrag vom: 9. Dezember 2024

Online-Plattformen müssen Risikobewertungs- und Prüfberichte vorlegen

Laut Artikel 34 des DSA müssen Anbieter von VLOPs Untersuchungen durchführen, um systemische Risiken für die Verbraucher zu identifizieren, die sich aus ihren Funktionen, ihrer Benutzererfahrung und ihren Geschäftspraktiken ergeben. Eines der Hauptprobleme ist die Verbreitung illegaler Inhalte über ihren Dienst, wie z. B. der Verkauf von gefälschten Waren und nicht konformem Spielzeug.

In den Berichten müssen die Plattformen auch Maßnahmen zur Risikominderung aufnehmen, um die festgestellten Probleme effizient zu lösen (Artikel 35). Sie können spezifische Strategien entwickeln, die darauf abzielen, ein bestimmtes Problem anzugehen, und sie müssen aufzeigen, wie solche Lösun­gen die gezielten Risiken beseitigen können. Schließlich müssen die VLOP unabhängige Compliance-Audits durchführen, um zu beurteilen, ob sie die in Kapitel III des DSA eingeführten Regeln einhalten (Transparenzberichterstattungspflichten, Melde- und Abhilfemechanismen). Die Ergebnisse werden in einem separaten Bericht zusammengefasst. Diese Verpflichtungen müssen einmal jährlich oder – für den Risikobewertungsbericht – vor der Entwicklung neuer Funktionen einer Plattform erfüllt werden, die sich kritisch auf die ermittelten Risiken auswirken könnten. Aktuell liegen folgende Berichte von Plattformen vor, die Sie beim DVSI anfordern können: Amazon-Store, Zalando, Google shopping, Facebook (META), Instagram (META), TikTok, X und YouTube.

TEMU und SHEIN sind ebenfalls ein VLOP, wurden aber später als die anderen benannt und müssen ihre Berichte später veröffentlichen.

Ihr Ansprechpartner beim DVSI: GF Ulrich Brobeil (T: 0911/47712-11; brobeil@dvsi.de).

Weitere Informationen:

  • Q&A der EU-Kommission
  • Liste der ausgewiesenen VLOPs