Beitrag vom: 19. Februar 2024
Plattform-Regeln sind in Kraft
Alle Online-Plattformen mit Nutzern in der EU, mit Ausnahme von KMU mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. EUR, müssen folgende Maßnahmen ergreifen:
- Bekämpfung illegaler Inhalte, Waren und Dienstleistungen. Online-Plattformen müssen den Nutzern die Möglichkeit geben, illegale Inhalte, einschließlich Waren und Dienstleistungen, zu melden. Online-Plattformen müssen mit „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ zusammenarbeiten, deren Meldungen von den Plattformen Vorrang eingeräumt werden müssen. Die Mitgliedstaaten sind dabei, Verfahren zur Anerkennung von „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ einzurichten.
- Schutz von Minderjährigen einschließlich eines vollständigen Verbots, Minderjährige mit Anzeigen anzusprechen, die auf Profiling oder ihren persönlichen Daten basieren.
- Zurverfügungstellung von Informationen an Nutzer zu angezeigter Werbung, z. B. warum die Anzeigen angezeigt werden und wer für die Werbung bezahlt hat.
Der Digital Services Act (DSA) gilt auch für Hosting-Dienste und für Online-Vermittler (z. B. Internetdienstanbieter oder Domains). Diese unterliegen speziellen Verpflichtungen im DSA.