Beitrag vom: 24. August 2026
PPWR – Umweltbundesamt meldet sich
Industrie und Handel schlagen seit Wochen und Monaten Alarm wegen der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR, die am 12. August 2026 in Kraft trat. Auch der DVSI wies mehrfach auf eine fehlende Differenzierung hin, welche die Spielwarenbranche in Kollektivhaft nehmen würde. Zuletzt kritisiert der DVSI mit einem Schreiben an das Umweltbundesamt die widersprüchlichen Interpretationen der aktualisierten FAQ der Europäischen Kommission. Der DVSI berichtete. Die Dessauer Behörde kündigte daraufhin an, dass sich die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) „zeitnah“ wegen der „Unklarheiten“ melden würde. Das geschah bis dato nicht, dafür meldete sich das Umweltbundesamt selbst noch einmal bei uns mit dem Hinweis, dass „die übrigen Punkte noch in der Beratung (sind)“, während man sich erst mal ergänzende Informationen zur Erzeugereigenschaft bei Eigenmarken des Handels unter diesem Link holen kann.
Mit der öffentlichen Konsultation zu künftigen Vorschriften für nationale Herstellerregister im Rahmen der PPWR, die noch bis zum 10. September läuft, will die EU-Kommission nun praktische Erfahrungen, Bedenken und Verbesserungsvorschläge aufgreifen. Ziel ist es, Teile der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in den EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren und die Registrierungspflichten für Unternehmen europaweit zu vereinheitlichen. Die Teilnahme ist hier möglich.
Wir halten Sie rund um die PPWR weiter auf dem Laufenden.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI: GF Ulrich Brobeil (T: 0911/477112-11; E. brobeil@dvsi.de)

