
Beitrag vom: 23. Juni 2025
Rat und EU-Parlament erzielen Einigung beim CO₂-Grenzausgleichssystem
Das CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) ist ein Instrument, um den Preis für CO2-Emissionen von Gütern aus Drittländern festzulegen. Damit soll ein fairer Wettbewerb zwischen europäischen und außereuropäischen Herstellern gewährleistet und nachhaltige Industriepraktiken gefördert werden. Mit dem nun erzielten Kompromiss soll die CBAM-Verordnung vereinfacht und die Einhaltung kosteneffizienter werden, ohne die festgelegten Klimaziele zu gefährden. Die Verordnung gilt weiterhin für rund 99% der mit importierten CBAM-Waren verbundenen „grauen Emissionen“. Übergeordnetes Ziel ist es, den Regulierungs- und Verwaltungsaufwand zu verringern. Die vorläufige Einigung muss vom Rat und vom EU-Parlament gebilligt werden, bevor der Rechtsakt – voraussichtlich im September 2025 – förmlich angenommen wird.
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