Beitrag vom: 9. Februar 2026

Reformiertes Produktsicherheitsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die Novellierung des ProdSG war erforderlich, um die neue EU-Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) für Deut­schland zu konkretisieren und in nationales Recht umzusetzen. Das Gesetzt tritt am 19. Februar in Kraft und das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Zweck und Anwendungsbereich: Das ProdSG regelt künftig die Durchführung der GPSR sowie nicht-harmonisierte B2B-Produkte und dient weiterhin als Grundlage für die Umsetzung von bestimmten EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften.
  • Sprache: Informationen beim Fernabsatz, Sicherheitsinformationen, Anweisungen und Warnhinweise bei Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/988 müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
  • Befugnisse gegen Online-Marktplätze: Marktüberwachungsbehörden können Anbietern von Online-Marktplätzen anordnen, Inhalte zu entfernen, den Zugang zu sperren oder Warnhinweise anzuzeigen, wenn gefährliche Produkte angeboten werden.
  • GS-Zeichen: GS-Stellen müssen Konformitätsbewertungen grundsätzlich im Land des Sitzes durchführen; die Entscheidung über die Vergabe darf nur durch eigenes, arbeitsvertraglich gebundenes Personal erfolgen.
  • Neuer Bußgeldkatalog: Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2023/988 werden als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert – etwa fehlende Risikoanalysen, mangelnde Produktkennzeichnung, unterlassene Unfallmeldung oder unzureichende Verbraucherinformationen.

Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften.

Ihre Ansprechpartner beim DVSI:
Alexander Breunig (T: 0911/477112-44; E: breunig@dvsi.de)
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