Beitrag vom: 24. November 2025
Rückruf von Spielsand in „Down Under“
Der Zusammenhang zwischen Talkum und Asbest ist bekannt, insbesondere bei Buntstiften. Das löste bereits vor einigen Jahren in Australien einige Besorgnis aus. Berichte über einen Zusammenhang mit Asbest in Sand sind jedoch neu. Untersuchungen deuten darauf hin, dass bestimmte Quarzsandvorkommen in der Nähe asbesthaltiger Mineralien liegen könnten. Dieses Vorkommen scheint allerdings nicht weit verbreitet zu sein.
Da Asbest in Gegenständen und Gemischen, einschließlich Spielzeug, gemäß Eintrag 6 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung verboten ist, wird den DVSI-Mitgliedsunternehmen, die solche Produkte in Verkehr bringen, dringend empfohlen, entsprechende Kontrollen durchzuführen.
Ihr Ansprechpartner beim DVSI:
Alexander Breunig (T: 0911/477112-44; E: breunig@dvsi.de)

